Beitrag Mensch&Tier

Dienstag, 20. Oktober 2015

Österreich regelt Einsatz von Therapie- und Assistenzhunden

Zum 1. Januar 2015 sind in der Alpenrepublik umfassende Richtlinien für Hunde im sozialen Einsatz in Kraft getreten.  


Das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat die Voraussetzungen für den Einsatz von Hunden als Therapiebegleithunde und Assistenzhunde definiert.

Die Richtlinien für Therapiebegleithunde ergänzen die bereits bestehenden Vorschriften für gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe. Sachverständige des Messerli Forschungsinstituts an der Veterinärmedizinischen Universität Wien sollen jeden Hund vor dem Einsatz in tiergestützten Therapien einer Prüfung unterziehen, die danach jährlich wiederholt wird. Als Voraussetzung für die Zulassung gilt eine Ausbildung von Hund und Halter sowie eine positive Beurteilung der Tiergesundheit, des Sozial- und Umweltverhaltens, des Gehorsams, der Kontrollierbarkeit, des Zusammenspiels mit Menschen mit Behinderungen sowie der Interaktion mit dem Halter.

Das Ministerium betont, dass der Einsatz eines Tieres als Therapiebegleithund eine tragfähige und vertrauensvolle Bindung an den Hundehalter voraussetzt und die Einsätze stets unter Beachtung der Belastungsfähigkeit des Hundes erfolgen sollen. Deshalb soll die Prüfstelle auch einschätzen, ob der Hundehalter den Anforderungen gewachsen ist und das notwendige Hundewissen mitbringt – also beispielsweise in unterschiedlichen Situationen auf sein Tier einwirken kann und entsprechende Maßnahmen für Ruhepausen und Ausgleich ergreift.

Voraussetzung für den praktischen Einsatz ist auch ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung des Hundes. So müssen sich alle in Österreich für den Einsatz als Therapiebegleithund vorgesehenen Hunde einer umfassenden tierärztlichen Untersuchung und regelmäßigen Kontrollen unterziehen.

Neue Richtlinien gelten auch für die Anerkennung von Assistenzhunden. Voraussetzung ist auch hier ein Gutachten der Messerli-Sachverständigen, die den Hund, dessen Haltungsbedingungen und das Zusammenspiel von Hund und Halter bewerten. Für die Vergabe einer Förderung aus öffentlichen Mitteln seien zudem regelmäßige Maßnahmen der Qualitätssicherung unerlässlich, beispielsweise eine Nachbetreuung oder der Besuch von Fortbildungen durch den Hundehalter.

Die neuen Richtlinien stehen auf der Homepage des österreichischen Sozialministeriums unter www.sozialministerium.at („Assistenzhunde“ in der Suchfunktion eingeben) zum Download bereit.

Foto: © HfH/ Schröder