Beitrag Mensch&Tier

Montag, 19. November 2012

(Tier-)Schutz für Co-Therapeuten

Ein Tier kann den menschlichen Therapeuten nicht ersetzen, sondern nur unterstützen. Und auch das nur, wenn es charakterlich dafür geeignet ist und grundsätzliche Aspekte zu Tierschutz und artgerechter Haltung beachtet werden.

Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund in seiner neuen Broschüre „Tiergestützte Maßnahmen aus Tierschutzsicht“ hin, die angesichts des zunehmenden Einsatzes von Tieren in Pädagogik, Sozialarbeit und Therapien aufgelegt wurde. „Es ist unumstritten, dass der Umgang mit Tieren für viele Menschen sehr wertvoll und nützlich sein kann - das darf jedoch nicht zu Lasten der Tiere gehen“, heißt es dort.

Eine Selbstverständlichkeit sollte sein, dass sich die Haltung der vierbeinigen Co-Therapeuten am Tierschutzgesetz orientiert. Nach §1 und 2 darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Schäden zufügen. Halter oder Betreuer müssen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und das Tier artgerecht ernähren, pflegen und unterbringen.

Dazu gehört auch, Tiere gemeinsam mit Artgenossen zu halten, sofern dies wie bei Kleintieren ihrer Natur entspricht. Alle Tiere sollten ausreichend Bewegung und Rückzugsmöglichkeiten bekommen. „Tiere dürfen nicht vermenschlicht werden“, sagen die Tierschützer.

Grundlegend sei auch eine den Einsätzen angemessene Ausbildung und Erziehung, die fachkundig und tiergerecht durchgeführt werden muss. Häufigkeit und Dauer der Aktivitäten müssen den natürlichen Lebensgewohnheiten entsprechen. Tiere im Jugendalter sollten grundsätzlich noch nicht zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden.

Die Auswahl des Tieres sollte mit Blick auf die Zielsetzung erfolgen: Nicht jede Tierart und erst recht nicht jedes Tier eignen sich für den Einsatz in tiergestützten Maßnahmen. Bei Hunden zum Beispiel spielen ein freundlicher, ausgeglichener Charakter, eine hohe Stressresistenz, gute Sozialisation sowie rassetypische Veranlagungen eine Rolle.

„Kleine Heimtiere wie Meerschweinchen eignen sich zum Beispiel nicht für motorisch eingeschränkte oder hektische Klienten“, informiert der Tierschutzbund. Wildtiere dürften aufgrund der fehlenden Domestikation grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Das betrifft auch Delfine, die angesichts ihres Wanderschafts- und Kommunikationsverhaltens laut Tierschützern in der Gefangenschaft nicht artgerecht leben.

Für grundsätzlich gut geeignet hält der Tierschutzbund Hunde, die in vielen Einsatzbereichen vom „Co-Therapeuten“ bei der tiergestützten Therapie, als Assistenzhund für blinde oder behinderte Menschen bis zum Schul- oder Besuchshund wertvolle Dienste leisten.

Auch Pferde, Ponys, Esel, Ziegen, Schafe und Schweine seien einsetzbar, da sie domestiziert und den Umgang mit Menschen gewohnt sind. Mögliche Einsatzbereiche sind etwa bei Pferden und Ponys das therapeutische Reiten; Ziegen, Schweine und andere in der Landwirtschaft gehaltene Tiere findet man des Öfteren in Kinder- oder Seniorenheimen, Kliniken und Streichelzoos.

Lamas erfreuen sich zunehmender Beliebtheit im sozialpädagogischen Bereich oder in der Behandlung von Menschen mit autistischen Verhaltensweisen. Gründe dafür sind laut dem Tierschutzbund ihr ausgeglichenes Wesen sowie die Tatsache, dass sie zwar auf Distanz gehen, aber dennoch auch für behinderte Menschen ein gefahrloser Umgang mit Lamas möglich ist.

Weitere Informationen:

Deutscher Tierschutzbund
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60 49 60
Website: www.tierschutzbund.de

Die Broschüre ist online als PDF erhältlich oder kann
per Post mit einem frankierten Rückumschlag bestellt
werden.