Beitrag Mensch&Tier

Jeder Welpe verdient es, unter besten Bedingungen aufzuwachsen und sozialisiert zu werden. Foto: Pixabay / Free-Photos

Donnerstag, 04. Juli 2019

Plädoyer gegen Qualzuchten

Zu kurze Nasen, Herzfehler, kaputte Gelenke: Die Autoren Christoph Jung und Daniela Pörtl legen in der Zeitschrift „Tierethik“ dar, welche Interessen hinter Qualzuchten bei Tieren liegen und was dagegen dringend zu tun wäre.

Die gute Nachricht zuerst: Der Großteil der Hunderassen ist nicht von Qualzucht betroffen. Das gilt besonders für Rassen, die unter dem Dach des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH) betreut werden. Die schlechte Nachricht ist, dass Qualzuchten in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen haben. Das liegt nach Darstellung der Autoren unter anderem daran, dass der Anteil von Welpen, die aus einer dem VDH angeschlossenen, geprüften Zucht stammen, zunehmend abnimmt.

Die Autoren Christoph Jung und Daniela Pörtl, ein Psychologe und eine Humanmedizinerin, führen in der Zeitschrift „Tierethik“ (1-2019) aus, welcher psychologische und ökonomische Mechanismus hinter Qualzuchten steht – und wie die betroffenen Tiere darunter leiden. Ein Bespiel ist die Englische Bulldogge, britischer Nationalhund, seit 200 Jahren als mutiger Begleithund gezüchtet. Heute ist die Rasse nach Ansicht der Autoren zu einer „skurrilen Erscheinung, wie sie heute auf Hundeausstellungen und Welpenmärkten im Internet zu sehen ist“ mutiert: Hunde mit Atemproblemen, juckenden Falten, engen Gehörgängen, verkorkstem Gangwerk, Immunschwächen und anderen Fehlentwicklungen. Die Lebenserwartung sank von 10 auf sechs Jahre. Auch Produktion und Vermarktung – die Autoren wählen diese drastischen Worte bewusst – bildeten das ganze Spektrum der Qualzucht ab: Die Masse der Welpen werde in Osteuropa gezogen, die gesamte Zucht habe sich jeglicher Kontrolle entzogen. Und die Englische Bulldogge ist nur eines von vielen Beispielen, mit denen Jung und Pörtl auf „verrohte Moral“ hinweisen und Hundefreunde wachrütteln möchten.

Die rechtlichen Regelungen in Paragraph 11b des Tierschutzgesetzes verbieten zwar die Zucht von Wirbeltieren, die erwarten lässt, dass als Folge davon Schmerzen, Schäden oder Verhaltensstörungen auftreten. Jung und Pörtl führen aber aus, dass diese juristischen Bestimmungen nicht alle Arten von Qualzuchten abdecken. Neben der Zucht mit nicht artgerechten Körpermerkmalen wie kurzen Nasen oder krummen Beinen müsste rechtlich auch alles verfolgt werden, was zu schweren Erbkrankheiten oder extremen Wesensmerkmalen wie übertriebener Arbeitseifer oder Aggression führt. Auch die Zucht unter nicht artgerechten Verhältnissen müsse stärker geahndet werden.

Als Fazit rufen die Autoren Zuchtverbände, Gesetzgeber, Behörden, aber auch Hundehalter selbst auf, die bestehenden Verhältnisse zu hinterfragen und Abhilfe zu schaffen. Damit künftig nicht mehr „jede Salatgurke im Supermarkt“ mit mehr Kontrolle und Sorgfalt produziert und gehandelt werde als der Hund, sei es längst überfällig, Mindeststandards für die Zucht, ein EU-weites Verbot des Hundehandels sowie Züchterhaftung mit Beweislastumkehr einzuführen.

Christoph Jung l mail@christoph-jung.com