Beitrag Mensch&Tier

Mittwoch, 15. Juli 2015

Ein Begleithund für Opfer sexueller Gewalt

Opfer sexuellen Missbrauchs können teilweise ein Leben lang nicht über die erlebten Qualen reden. Viele Täter spazieren deshalb ungeschoren aus dem Gerichtssaal. Therapiebegleithund Nash aus Sachsen gibt den Opfern die Kraft, auszusagen.

Unruhig blickt sie im Gerichtssaal um sich. Der Täter sitzt nur wenige Meter von ihr entfernt. Der Richter fragt immer wieder: Was ist damals genau passiert, als sie als kleines Mädchen missbraucht wurde? Das Opfer, mittlerweile fast 50 Jahre alt, schaudert. Mit zitternden Händen sucht sie die Nähe ihres Begleiters auf vier Pfoten. Immer wieder streichelt sie über das warme, weiche Fell des Hundes. Sie entspannt sich und beginnt zu erzählen.

Eigentlich sind Hunde im Gerichtssaal verboten. Doch Border Collie Nash ist ein ausgebildeter Therapiebegleithund. Gemeinsam mit seiner Halterin Kerstin Kuntzsch steht er seit 2013 Opfern von Gewaltstraftaten im Gericht zur Seite. „Die Nähe des Hundes gibt die Kraft, über die schrecklichen Erlebnisse zu berichten“, sagt Kuntzsch. Die hauptberufliche Polizistin engagiert sich ehrenamtlich beim Weißen Ring in Sachsen, einem Hilfsverein für Kriminalitätsopfer.

Kuntzsch‘ Hauptaufgabe als Polizistin ist die Prävention des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das Projekt mit dem Therapiebegleithund im Gericht hat sie ins Leben gerufen und finanziert es zum größten Teil selbst. In ihrer Laufbahn als Polizistin habe sie häufig erlebt, dass als Kind missbrauchte Opfer ihr ganzes Leben nicht über die erlebten Qualen sprechen können. „Im Prozess und auch in der Vorarbeit hilft ihnen der Hund, weil sie sich auf ihn konzentrieren können und das Gefühl bekommen, die Situation im Griff zu haben“, sagt Kuntzsch. Mittlerweile haben Kuntzsch und Nash mehrere Opfer in einem Gerichtsprozess unterstützt, zwei waren erst acht und 15 Jahre alt. Erst kürzlich konnte Nash eine durch sexuellen Missbrauch im Kindesalter schwer traumatisierte Frau erfolgreich durch den Prozess vor dem Sozialgericht führen.

Ob ein Begleithund einen Gerichtssaal betreten darf, entscheiden der Gerichtspräsident im Rahmen seines Hausrechts und der vorsitzende Richter. Bis jetzt durfte Nash nur einmal nicht in den Gerichtssaal und musste draußen auf dem Flur warten. „Da haben wir das Mädchen in den Pausen unterstützt“, erzählt Kuntzsch.Bislang ist Nash bundesweit wohl der einzige Therapiebegleithund für Gerichtsprozesse. Kuntzsch wünscht sich mehr solcher Projekte, denn die Opfer danken es. In einer Karte an Nash und Kuntzsch steht in unsicherer Kinderschrift und bunten Buchstaben: „(…) Herzlichen Dank, dass Sie und Nash mich begleiten.“

Kontakt: Weißer Ring Sachsen l Kerstin Kuntzsch
http://opferhelfer-nash.blogspot.de
kontakt@remove-this.opferhelfer-nash.de