Beitrag Mensch&Tier

Hunde für Handicaps / Jasmin Stoiber

Mittwoch, 23. Oktober 2019

Behindertenverbände fordern ein Assistenzhundgesetz

30 Organisationen und Interessenverbände von behinderten Menschen haben den Bundesministern für Soziales und Gesundheit ein Eckpunktepapier übergeben. Sie fordern eine gesetzliche Regelung für Assistenzhunde noch in dieser Legislaturperiode.

Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen unersetzlich. Trotzdem gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage für die Ausbildung, Haltung und Finanzierung der Helfer auf vier Pfoten. Nun hat der Verein Hunde für Handicaps e. V. gemeinsam mit drei anderen Vereinen – dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, Pfotenpiloten und Vita – ein Eckpunktepapier erarbeitet. Darin wird unter Berufung auf die UN-Behindertenrechtskonvention ein Gesetz gefordert, das den Einsatz von Assistenzhunden regelt.

25 weitere Verbände, die die Interessen behinderter Menschen vertreten, sowie die Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie (GTVMT), haben das Eckpunktepapier unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern gehören Größen wie der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK), der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK-Bundesverband.

Das Eckpunktepapier wurde den zuständigen Politikern, unter anderem dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie dem Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, übergeben. „Wir hoffen, dass unser Eckpunktepapier den Weg für ein Assistenzhundgesetz noch in dieser Legislaturperiode ebnet“, sagt Sabine Häcker, Vorsitzende von Hunde für Handicaps. „Die UN-Behindertenrechtskonvention, die bereits seit zehn Jahren in Deutschland bindend ist, sieht in Artikel 20 vor, dass die Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen, die den Zugang zu tierischer Assistenz zu erschwinglichen Kosten sicherstellen.“

Das Eckpunktepapier fasst die Forderungen zusammen, dass der Begriff „Assistenzhund“ mit bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards und einer verbindlichen Zertifizierung definiert wird. Außerdem sollen Zugangs- und Mitnahmerechte zu öffentlichen Einrichtungen geregelt werden. Ein wichtiger Punkt ist auch die Finanzierung von Ausbildung und Haltung der Hunde, die öffentliche Kostenträger bislang nicht unterstützen.