Beitrag Mensch&Tier

Dienstag, 08. April 2014

Assistenzhunde sollen Zutritt zum Lebensmittelhandel erhalten

Immer wieder wird den Assistenzhunden behinderter Menschen der Zutritt zu Lebensmittelgeschäften verweigert. Jetzt hat sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft klar positioniert: Assistenzhunde sollen laut einer öffentlichen Mitteilung Zugang erhalten, um eine Diskriminierung behinderter Menschen zu vermeiden.

Es ist eine rechtliche Grauzone: Die Betreiber von Lebensmittelgeschäften müssen gemäß einer europäischen Verordnung grundsätzlich vermeiden, dass Tiere Zugang zu räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden.

Diese Regelung gilt aber nicht für ausgebildete Assistenzhunde.Das stellte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jüngst auf seiner Homepage in der Rubrik „Hygiene“ klar: „In Sonderfällen kann gemäß den geltenden Vorschriften Haustieren der Zugang dennoch gestattet werden“, heißt es dort. „Das Mitführen von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden ist aus Sicht des BMEL ein solcher Sonderfall, denn das Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen ist hier ausschlaggebend.“ Darüber wurden auch die Landesbehörden für Lebensmittelüberwachung, das Veterinärwesen und die großen Handelsverbände informiert.

Diese Klarstellung ist eine Erleichterung für viele Menschen, die auf einen Blindenführhund oder Behinderten-Begleithund angewiesen sind, diesen aber oft nicht in Lebensmittelgeschäfte mitnehmen dürfen. „Halter von Assistenzhunden haben jetzt größere Chancen, ihr Zutrittsrecht als Mensch-Hund-Team in Lebensmittelgeschäften, Restaurants und Bäckereien geltend zu
machen“, lautet die Einschätzung von Sabine Häcker vom Verein „Hunde für Handicaps“.

Ein Behinderten-Begleithund gleicht ebenso wie ein anderes Hilfsmittel – beispielsweise ein Hörgerät oder ein Rollstuhl – krankheitsbedingte  Einschränkungen aus. Sind die Tiere gut ausgebildet und trainiert, können sie die Mobilität, Unabhängigkeit und damit auch die Lebensqualität ihres Halters immens steigern – aber nur, wenn sie auch wirklich an dessen Seite sein dürfen.

Weitere Informationen: www.bmelv.de -> Ernährung ->
Sichere Lebensmittel -> Hygiene